Unterhaltszahlungen wegen Kindesbetreuung
Unterhaltsbetrug ist ein heutzutage weit verbreitetes Thema. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht dauerhaft lebt ist dazu verpflichtet, unter gewissen Umständen und bei einem geregelten Einkommen Unterhalt an das gemeinsame Kind zu zahlen. Dies erfolgt in den meisten Fällen ohne Probleme. Doch was passiert, wenn auf Grund der Trennung Unstimmigkeiten entstehen?
Wann haben Kinder Anspruch auf Unterhalt?
Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Außerdem können Kinder, unter bestimmten Bedingungen, Kindesunterhalt über die Volljährigkeit hinaus beantragen. Kinder, welche sich beispielsweise einer studentischen Ausbildung bzw. einem Studium befinden haben ebenfalls das Recht auf Unterhaltszahlungen bis zum 25. Lebensjahr.
Welcher Elternteil muss Unterhalt zahlen?
Grundsätzlich gilt: beide Elternteile müssen dem Kind Unterhalt zahlen. Doch meistens lebt das Kind dauerhaft nur bei einem Elternteil. Dieser Elternteil erfüllt in der Regel die Pflicht zum Kindesunterhalt auf Grund der Betreuung und der Bereitstellung einer Unterkunft für das Kind (§ 1606 Absatz 3 Satz 2 BGB). Der andere Elternteil muss Unterhalt für das gemeinsame Kind zahlen. Doch unter welchen Bedingungen muss dies nicht der Fall sein?
Unterhaltsbetrug: Wann ist ein Elternteil von der Unterhaltszahlung befreit?
Es gilt, dass dem Unterhalt zahlenden Elternteil ein Mindestbetrag verbleiben muss. Dies wird vom Familiengericht geprüft. Wenn dieser Mindestbetrag also nicht mehr gegeben ist und die eigene Existenz durch die Unterhaltszahlungen gefährdet ist, kann ein Elternteil sich unter Umständen von den Unterhaltszahlungen befreien (Es spielen jedoch auch noch weitere Faktoren eine Rolle.). Hier handeln Betroffene des Öfteren nicht ordnungsgemäß, um einer Unterhaltszahlung zu entkommen!
Unterhaltszahlungen / Unterhaltsanspruch an Ehepartner / Ex-Ehepartner:
Wenn Ihr Ehepartner ein höheres Gehalt erhält als Sie, so ist er während einer Scheidung und nach der Trennung unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet Ihnen Unterhalt zu zahlen. Sie haben sich während der Ehe hauptsächlich um den Haushalt und die gemeinsamen Kinder gekümmert und konnten sich dementsprechend beruflich nicht weiterentwickeln? Ihr Partner hingegen ist die Karriereleiter stetig aufgestiegen, was ebenfalls einen positiven Einfluss auf den Verdienst hat?
Sollte es auf Grund einer Trennung nun zu Problemen und Unterhaltstreitigkeiten kommen, ermitteln wir gerne für Sie. Sie vermuten, dass Ihr Ex-Partner sein tatsächliches Gehalt verschleiert, damit er Ihnen keinen Unterhalt zahlen muss? Unsere Ermittler recherchieren für Sie bei Unterhaltsbetrug international!
Unterhaltszahlungen an Ex-Ehepartner mit neuem Lebensgefährten
Im Umkehrfall kann es jedoch auch zu unberechtigten Unterhaltsforderungen kommen. Sollte sich Ihr Ex-Ehepartner bereits in einer neuen eheähnlichen Beziehung befinden, so sind Sie nicht mehr zu den Unterhaltszahlungen verpflichtet und sein Unterhaltsanspruch erlischt unter Umständen. Sie möchten beweisen, dass Ihr Ex-Partner sich bereits in einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft befindet? Unsere Detektei ermittelt für Sie bei dem Verdacht des Unterhaltsbetruges innerhalb Deutschlands und weltweit.
Die Detektei PRIMECHECK ermittelt mit Ihren 15 Standorten weltweit und Ihren 9 Standorten innerhalb Deutschlands beispielsweise bei Unterhaltsbetrug in Hamburg oder bei dem Verdacht auf Unterhaltsbetrug in Hannover.
Was tun bei dem Verdacht des Unterhaltsbetruges?
Sie vermuten, dass Ihr Ex-Partner eine oben beschriebene Existenzgefährdung durch Unterhaltszahlungen nur vortäuscht? Oder Sie vermuten, dass Ihr Ex-Partner unwahre Gehaltsangaben macht, um sich so den Unterhaltszahlungen zu entziehen?
Laut § 170 des Strafgesetzbuches (StGb) liegt in einem solchen Falle eine Verletzung der Unterhaltspflicht vor.
In diesem Falle brauchen Sie die Detektei PRIMECHECK – Wir machen aus der Unsicherheit eine Sicherheit und beschaffen Ihnen schnellstmöglich belastende und gerichtsverwertbare Beweise.
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Quellhinweise: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Strafgesetzbuch (StGb)
Internetquellen: www.recht-finanzen.de (https://www.recht-finanzen.de/contents/1151-wann-muss-man-kindesunterhalt-zahlen, Stand: 31.10.2018)
„Unterhalt für die Ehefrau – Ehegattenunterhalt bei Trennung und Scheidung“ Internetquelle: www.scheidungsrecht.org (https://www.scheidungsrecht.org/unterhalt-ehefrau/ , Stand: 05.08.2020)