Detektivarbeit und ihre rechtlichen Grenzen

03. November 2024

Detektivarbeit und ihre rechtlichen Grenzen

Die Beauftragung einer Detektei ist für viele ein großer Schritt. Doch wenn man endlich Gewissheit möchte, ist es meist die folgerichtige Entscheidung. Wer einen Detektiv beauftragt, fragt sich im Vorfeld oft, ob das überhaupt erlaubt ist.

Die Antwort: Grundsätzlich ja – doch die detektivische Arbeit hat ihre Grenzen.

Was darf ein Detektiv bei der Verfolgung eines Falls?

Im Gegensatz zu behördlichen Ermittlern verfügen Privat- oder Wirtschaftsermittler über keinerlei Sonderrechte. Folglich hat sich der private Ermittler an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Um überhaupt tätig werden zu können bzw. dürfen benötigt der Detektiv ein sog. berechtigtes Interesse.

Was ist ein berechtigtes Interesse?

Ein berechtigtes Interesse ist immer dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber glaubhaft machen kann, dass der Einsatz eines Detektivs zur Klärung und Durchsetzung eigener Sach- und Rechtspositionen notwendig ist.

Ohne das Vorliegen eines berechtigten Interesses würde die jeweilige Ermittlungsmaßnahme des Detektivs in die persönliche Freiheit oder Unversehrtheit der Zielperson eingreifen. Aber auch bei Vorliegen eines berechtigten Interesses sind schwerste Eingriffe in die Intimsphäre der Zielperson wie heimliche Foto- und Videoaufnahmen in der Wohnung, nicht verhältnismäßig. Ebenso das Abhören von Telefongesprächen ist verboten, denn diese Befugnis obliegt nur staatlichen Ermittlungsbehörden.

Fotoaufnahmen von Personen im öffentlichen Raum sind grundsätzlich zulässig, sofern es vom berechtigten Interesse des Auftraggebers umfasst und verhältnismäßig ist. Während Ermittlungsmaßnahmen, z.B. einer Observation, dürfen aber nur die im Zusammenhang mit der Klärung des Falls stehenden Verhaltensweisen dokumentiert werden, also die der Zielperson. Dokumentationen über Mitbewohner, Nachbarn oder nicht fallrelevanter Begleiter sind nicht vom berechtigten Interesse des Auftraggebers umfasst und Detektiven somit nicht erlaubt. Überschreitet ein Detektiv diese Grenze verletzt er das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 i.V.m. Art. 1 GG.

Für eine seriöse Berufsausübung ist ein fundiertes juristisches Grundwissen der Ermittler unabdingbar.

Bei PRIMECHECK können Sie sich sicher sein, dass wir die rechtlichen Grenzen kennen und auch einhalten, sodass Ihnen am Ende Ihres Auftrags gerichtsverwertbare Beweise vorliegen.

Quelle Bild:

AdobeStock Datei Nr: 275497296

Erfahrungen & Bewertungen zu PRIMECHECK

Ihre PRIMECHECK-Vorteile mit unseren Wirtschaftsdetektiven

  • Absolut diskret und sicher
  • Höchste Datenschutzstandards und Anonymitätsschutz
  • Gerichtlich belastbare Beweisbeschaffung
  • Klarheit in kürzester Zeit
  • Festpreisgarantie

Wir kümmern uns intensiv um Sie, nehmen uns Zeit für Sie und hören Ihnen zu. Ohne jeden Zeitdruck führen wir mit Ihnen ein intensives Beratungsgespräch, in welchem wir Ihnen nicht nur aktiv zuhören, sondern Ihnen auch Lösungswege aus Ihrer Problemsituation vorschlagen. Wir bewahren auch in besonderen Situationen einen kühlen Kopf und veranlassen die richtigen Schritte, um Ihnen so schnell wie möglich zu helfen.

Zertifikate und Mitgliedschaften
I.D.A.

International Detective Association

Die I.D.A. – International Detective Association ist ein international und länderübergreifend aufgestelltes Netzwerk an Privat- und Wirtschaftsdetekteien, das den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen Detekteien und Ermittlern auf internationaler Ebene fördert und unterstützt. Die Detektei PRIMECHECK ist Mitglied der I.D.A.

IHK

Koordinator Betriebliche Ermittlungen

Das IHK Zertifikat hat die Detektei PRIMECHECK in einem dreiteiligen Lehrgang erworben und mit dem Abschluss „Koordinator Betriebliche Ermittlungen“ beendet. Die Zertifizierung wird von der VSW in Kooperation mit der IHK angeboten.

DEKRA

Zertifiziert nach DIN 9001:2015

Unser Unternehmen ist Dekra Zertifiziert nach DIN 9001:2015, was Ihnen ein stetiges Qualitätsmanagement unserer Unternehmensprozesse und eine konstante Qualitätssicherung gewährleistet. Für eine zuverlässige Zusammenarbeit auf höchstem Niveau und um die Qualität unserer Dienstleistung stetig zu verbessern.

DGfK

Deutsche Gesellschaft für Kriminalistik

Mitglieder der DGfK – Deutsche Gesellschaft für Kriminalistik sind ausschließlich nachgewiesene Experten in der Kriminalistik. Die DGfK fördert im Fachgebiet der Kriminalistik den Austausch von Wissenschaft, Praxis, Aus- und Weiterbildung. Die Detektei PRIMECHECK ist Mitglied der DGfK.

VID

Vereinigung international tätiger Privatdetektive

Die Detektei PRIMECHECK ist Mitglied der VID und somit Teil eines weltweiten Netzwerkes aus professionellen Privatdetektiven, welches einen kompetenten Austausch auf internationaler Ebene gewährleistet.

    Welches Problem können wir für Sie lösen?

    Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

    Wenn Sie uns eine Nachricht senden möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus und senden Sie es ab. Wir erhalten dann umgehend Ihre Mitteilung und werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

    Hinweis zum Datenschutz: Mit der Nutzung unseres Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet werden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht. Sie können der Nutzung Ihrer Daten jederzeit mit einer E-Mail an mail@prime-check.com widersprechen.
    Ich suche einenPrivatdetektivWirtschaftsdetektiv
    Kontaktieren Sie michper E-MailTelefonisch
    Felder mit (*) sind Pflichtangaben
    >> zu den Datenschutzhinweisen