Die Definition von Stalking
Als Stalking werden wiederholte, beharrliche und belästigende Verhaltensmuster bezeichnet.
Die Täter nähern sich penetrant und über einen längeren Zeitraum ihren Opfern und handeln durch wiederholte, unerwünschte Kontaktaufnahme, Annäherung und/oder Belästigung.
Meist sind die Täter Personen, die aus verschmähter Liebe ihren Expartner – oder auch „unerreichbare Menschen“ des öffentlichen Lebens mit verschieden Methoden bis in deren Privatsphäre verfolgen.
Die häufigste Form von Stalking sind Telefonanrufe, gefolgt von Schreiben von WhatsApp, SMS und E-Mails oder das Hinterlassen von Nachrichten am Auto oder an der Haustüre.
Oftmals erhalten die Opfer schockierende und obszöne Post.
Weitere Stalking-Taktiken sind das Aufhalten in der Nähe des Opfers, welches sich auch durch wortloses Dastehen oder Dasitzen zeigt.
Sie laufen ihren Opfern nach und verfolgen sie, auch mit einem Fahrzeug.
Über Dritte versuchen sie mit ihren Opfern in Kontakt zu kommen und horchen das Umfeld der Opfer aus.
In gesteigerter Form des Stalkings begehen die Täter weitere Strafhandlungen wie das Beschädigen des Eigentums ihrer Opfer und/oder dringen in deren Wohnungen/ Häuser ein. Manche Täter werden sogar handgreiflich.
Stalking ist strafbar
Sobald Ihr privates oder auch berufliches Leben von einer anderen Person wiederholt derart beeinträchtigt wird, dass Sie Ihre Lebensgestaltung nicht uneingeschränkt ausleben können, sollten Sie sich Hilfe suchen.
Stalking bzw. Nachstellen ist in den unterschiedlichsten Varianten strafbar.
Es handelt sich, wie oben beschrieben, um eine Vielzahl einzelner Handlungen, wie z.B. das Nachspüren, Heranpirschen, Auflauern oder Verfolgen und als zusammengesetztes Gesamtverhalten als Stalking bezeichnet wird.
Gemeint ist die auf ungewollte Kommunikation abzielende Verhaltensweise der Täter.
Wenn Sie Opfer von Stalking sind
beraten wir Sie gerne, wie Sie sich zur Wehr setzen können.
- Führen Sie ein „Stalking-Tagebuch“.
Notieren Sie alle unerwünschten Vorkommnisse mit Datum und Uhrzeit und den Geschehnissen. Drucken Sie evtl. unerwünschte Emails aus und machen Sie Screenshots von Telefonnachrichten.
- Bei der Polizei können und sollen Sie eine Anzeige erstatten. Generell ist das Nachweisen des Stalkings für die Opfer sehr schwierig.
Wir helfen Ihnen die notwendigen gerichtsverwertbaren Beweise zu sichern.
Unsere qualifizierten und erfahrenen Ermittler recherchieren für Sie schnell, diskret und zuverlässig die notwendigen gerichtlich verwertbaren Beweise, damit Sie wieder ein ruhiges und sicheres Leben führen können. Mittels modernster technischer Ausrüstung können wir in fachgerechten Observationen hieb- und stichfeste Beweise beschaffen.
Sollte der Täter strafrechtlich verurteilt werden, besteht eventuell auch die Möglichkeit, dass er Ihnen die Detektivkosten erstatten muss.
Wir stehen Ihnen für ein kostenfreies und unverbindliches Vorgespräch zur Verfügung