Backgroundcheck hinsichtlich Sorgerechtsstreits
Die Zahl der getrenntlebenden Paare mit Kindern steigt stetig und damit auch oftmals der Streit um das Sorgerecht oder aber um die Zahlung von Unterhalt.
In dem ersten Fall möchten beide Elternteile Ihr Kind auch nach der Trennung bei sich haben und sich um das Kind kümmern, doch lässt sich hier im Streit oft keine Einigung erzielen. Allerdings haben in dem Moment nicht alle Elternteile das Wohlergehen des Kindes vor Augen. Hier gibt es häufig auch niederträchtige Gründe wie beispielsweise das Kindergeld, die Rache am Ex-Partner / der Ex-Partnerin, oder die Ausübung von Einfluss auf das Kind. Selbst wenn man eine Einigung gefunden hat und sich den Aufenthalt des Kindes teilt, muss dies nicht immer zum Wohle des Kindes sein.
Wenn Sie den konkreten Verdacht haben, dass sich Ihr Ex-Partner / Ihre Ex-Partnerin nicht im besten Sinne um das Kind kümmert und hier eine Verletzung der Aufsichtspflicht oder gar eine Verwahrlosung im Raum steht, melden Sie sich gerne für eine kostenlose Erstberatung bei uns. In solchen Fällen können wir mit einer Observation Klarheit schaffen und Ihnen mögliche gerichtsverwertbare Beweise liefern. Auch bei Fällen übler Nachrede können wir Ihnen, mit verdeckten Befragungen des Umfelds, behilflich sein.
Jedoch auch der gegensätzliche Fall ist möglich, denn es kommt immer wieder vor, dass ein Partner nach einer Trennung nichts mehr von dem Kind wissen möchte und auch den Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Möglicherweise werden monatliche Einkünfte sogar verschleiert um der Pflicht zu entgehen. Auch hier kann eine Observation Klarheit schaffen und Ihnen stichhaltige Beweise liefern, damit Sie und vor allem das Kind zu Ihrem Recht kommen