Die Detektei PRIMECHECK bietet Ihnen 24 Stunden / 7 Tage die Woche die Möglichkeit, sich bei einem kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Erstgespräch über mögliche Kosten zu informieren: 0800 72 43 252
Personenermittlungen & Detektiv Personensuche durch die Detektei PRIMECHECK
Eine Personenermittlung kann viele Gründe haben. Der häufigste ist die Suche nach der aktuellen Meldeanschrift einer vermissten Person. Selbstverständlich ist es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, willkürlich Informationen über interessante Personen zu recherchieren. Eine wichtige Voraussetzung für die Personenermittlung ist das berechtigte Interesse im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes. Da es sich um ein sehr sensibles Thema handelt, übernehmen unsere Ermittler keine Ermittlungen zu Frauen, welche sich in Frauenhäusern befinden oder unter einem Schutzprogramm stehen. Sollte sich dies im Laufe der Ermittlungen herausstellen, werden die gewonnenen Erkenntnisse nicht an die Auftraggeberin oder den Auftraggeber übermittelt. Auf Grund unseres langjährigen Erfahrungsschatzes im Bereich der Personenermittlungen und der Suche nach Personen und deren Meldeanschriften lehnen wir unseriöse Anfragen grundlegend aus Sicherheitsgründen ab.
Personenermittlung und Personensuche Detektei – Berechtigtes Interesse
Jede Detektei ist dazu verpflichtet, sich vor einer Auftragsannahme und vor dem Durchführen einer beauftragten Dienstleistung über das berechtigte Interesse der Klienten zu informieren.
Auf Grund der geltenden Datenschutzgrundverordnung ist es nicht rechtens, ermittelte Informationen an Personen zu übermitteln, die keine persönliche oder geschäftliche Beziehung zu der gesuchten Person pflegen oder gepflegt haben.
Beispiel:
Frau M. befindet sich in einem Sorgerechtsverfahren mit ihrem noch Ehemann Herrn M. Die Schreiben des Anwaltes von Frau M. können nach einer gewissen Zeit nicht mehr zugestellt werden.
Grund: Herr M. ist an eine unbekannte Anschrift verzogen, ohne seine noch Ehefrau oder deren Anwalt über den Umzug und die neue Anschrift zu informieren. Da nun die Anwaltsschreiben nicht mehr zugestellt werden können, besteht das berechtigte Interesse eine aktuelle Meldeanschrift ermitteln zu lassen.
Um die Recherche durchführen zu können benötigen wir vorab folgende Informationen:
- Wie bereits beschrieben: Eine Information über das berechtigte Interesse
- Einen vollständigen Namen der Zielperson
- Ein vollständiges Geburtsdatum der Zielperson
- Eine letzte bekannte Anschrift der Zielperson (Optional und je nach weiteren Informationen auch letzter bekannter Wohnort möglich)
Detektiv Personensuche – Wenn die Wohnanschrift nicht gleich die Meldeanschrift ist (und umgekehrt)
Wenn Menschen umziehen ist es rechtlich geregelt, dass der Umzug maximal zwei Wochen nach dem Umzug bei der jeweiligen Behörde gemeldet werden muss. Die Wohnanschrift muss somit rein gesetzlich auch der Meldeanschrift entsprechen. Es kommt jedoch vor, dass sich nicht an diese Regel gehalten wird. Eine Recherche über Datenbanken wird lediglich eine Information über die aktuellste Meldeanschrift einer Person liefern. Diese ist glücklicherweise in den meisten Fällen auch die aktuelle Wohnanschrift. Wie bereits beschrieben muss dies jedoch nicht immer der Fall sein.
Wir ermitteln nach Erhalt der erforderlichen Information immer zuerst die aktuelle Meldeanschrift in Form einer Recherche über Datenbanken. Gerne bieten wir Ihnen an, diese in einem zweiten Schritt vor Ort zu prüfen. Sollte es sich bei der Meldeanschrift um eine veraltete Anschrift handeln, so kann man davon ausgehen, dass die Zielperson sich (noch) nicht umgemeldet hat. Oft werden wir als Detektei gefragt, ob wir die Wohnanschrift ermitteln können. Grundsätzlich ist dies jedoch nur durch eine Befragung in der vorherigen Nachbarschaft möglich (ohne jegliche Erfolgsgarantie).
Gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen bei einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch oder per E-Mail.