Die Detektei PRIMECHECK bietet Ihnen selbstverständlich 24 Stunden / 7 Tage die Woche die Möglichkeit, sich bei einem kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Erstgespräch über mögliche Kosten zu informieren: 0800 72 43 252
Lohnfortzahlungsbetrug – vorgetäuschte Krankheit
Ein verlängertes Wochenende oder gar ein ganzer Urlaub? Viele Arbeitnehmer nehmen sich das Recht, sich durch eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit ein paar mehr bezahlte Urlaubstage zu verschaffen. Die Kosten die den Arbeitgebern durch dieses Handeln der angestellten Mitarbeiter entstehen sind enorm. Mit Hilfe einer professionellen und rechtssicheren Observation, können unsere Ermittler bei einer vorgetäuschten Krankheit Beweise sichern, die Ihnen als Arbeitgeber eine Grundlage für eine berechtigte Kündigung des jeweiligen Mitarbeiters verschaffen.
Unerlaubte Nebentätigkeit
Grund für das Fernbleiben eines Arbeitsnehmers vom Arbeitsplatz kann neben einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auch die Aufnahme einer unerlaubten – nicht beim Arbeitgeber angekündigten -Nebentätigkeit sein. Der Arbeitnehmer macht sich strafbar im Hinblick auf den dadurch verursachten Arbeitszeitbetrug und geht bei einer unerlaubten nicht offiziell angemeldeten Nebentätigkeit ebenfalls einer Schwarzarbeit nach. Eine Nebentätigkeit muss vor Antritt mit dem Arbeitgeber besprochen und von diesem entsprechend erlaubt werden.
Lohnfortzahlungsbetrug ist strafbar
Was den meisten Arbeitnehmern nicht bewusst ist: Lohnfortzahlungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt einen gravierenden Straftatbestand dar und kann, wenn der Arbeitgeber Strafanzeige erstattet – und die Straftat durch eine Detektei unleugbar dokumentiert und bewiesen werden kann – strafrechtlich verfolgt werden. Es handelt sich hierbei um den Straftatbestand des Betrugs gem. § 263 StGB.
Was tun, wenn man als Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern betrogen wird?
In den meisten Fällen können Arbeitgeber kein gerichtliches – und für den Kündigungsprozess notwendiges Beweismaterial erhalten ohne Dritte zur Beweissicherung hinzuzuziehen. Die Detektei PRIMECHECK verfügt über die notwendigen Mittel, Wege und Erfahrungen, um Ihren Arbeitnehmern und deren illegalen Machenschaften das Handwerk zu legen.
Wann darf ich meine Mitarbeiter beobachten lassen?
Eine Mitarbeiterüberwachung durch Detektive darf bei dem berechtigten Verdacht, einer simulierten Erkrankung durch eine Detektei durchgeführt werden. Als Personalmanager oder Arbeitgeber liegt ein berechtigtes Interesse vor, wenn der Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug besteht und somit das Eigentum des Unternehmens gefährdet ist.
Der Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall ist einer der häufigsten Aufträge, die die Detektei PRIMECHECK weltweit bearbeitet. Es ist unabdingbar eine seriöse und erfahrene Detektei für Ihre Mitarbeiterobservation zu beauftragen, damit Sie sich als Arbeitgeber ebenfalls über ihr berechtigtes Interesse im Hinblick auf eine Recherche und Observation informieren können.
Kontaktieren Sie uns jetzt, um sich vor der Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit und den daraus resultierenden Mehrkosten für Ihr Unternehmen zu schützen.
Kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch unter 0800 72 43 252!