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Detektivarbeiten – Der schmale Grad zwischen vertretbarer und nicht vertretbarer Arbeit.
Wer an Detektivarbeiten denkt, verbindet diese wohl sehr häufig mit Observationen und Ermittlungen, Sherlock Holmes oder dem Oberservieren in privaten Räumlichkeiten von verdächtigen Personen. Dies sind jedoch Bilder, die man aus Filmen oder Serien kennt. Nicht nur das Equipment der Ermittler ist in der Realität deutlich vielseitiger, sondern auch die rechtlichen Möglichkeiten der Detektivarbeiten sind durch juristische Auflagen eingeschränkter als es in der Fiktion dargestellt wird. Seriöse Detektivarbeit bedarf nicht nur eine optimale Einsatzplanung, sondern in erster Linie ein berechtigtes Interesse des Auftraggebers. Es gibt einige Bereiche, bei denen Sie von staatlichen Ordnungshütern nicht die gewünschte Unterstützung erhalten.
Die Privat- und Wirtschaftsdetektei PRIMECHECK handelt kundenorientiert und qualifiziert um Ihnen bei jeglichen Fragen und Anliegen im privaten sowie im wirtschaftlichen Segment Aufklärung zu bieten.
Berechtigtes Interesse (https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/was-ist-eigentlich-dieses-berechtigte-interesse/)
Eine Observation und eine Verarbeitung der gesammelten Daten ist nur dann rechtlich vertretbar, wenn ein berechtigtes Interesse des Auftraggebers besteht. Der Auftraggeber muss der Detektei ein berechtigtes Interesse nachweisen und es dürfen zu keinem Zeitpunkt die Persönlichkeitsrechte der Zielperson verletzt werden. Ein berechtigtes Interesse besteht beispielsweise dann, „wenn eine maßgebliche und angemessene Beziehung zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen besteht, z. B. wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist oder in seinen Diensten steht“ (Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-47/).
Persönlichkeitsrechte nicht verletzten
In der Praxis wird vor jedem Einsatz geprüft, ob sich der gewünschte Auftrag im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der Zielperson und das Berechtigte Interesse des Auftraggebers realisieren lässt. Die Persönlichkeitsrechte lassen sich in 3 Sphären einteilen:
1. Die Individualitätssphäre (öffentliches und berufliches Umfeld)
2. Die Privatsphäre (der private Lebensbereich) und
3. Die Intimsphäre (beispielsweise persönliche Briefe, Tagebücher etc.).
Die Intimsphäre steht unter absolutem Schutz.
Die Privatsphäre darf nur aus erforderlichem Anlass verletzt werden.
Die Individualitätssphäre steht unter einem geringeren Schutz.
Eine Verletzung ist jedoch nur dann gegeben, wenn sich der Eingriff als unbefugt (bspw. kein berechtigtes Interesse) darstellt.
(quelle: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22671/persoenlichkeitsrecht)
Die Dokumentation der Detektivarbeiten ist demnach genauso rechtlich geregelt, wie die Detektivarbeiten selbst. Ein Detektiv darf den höchstpersönlichen Lebensraum der Zielperson nicht missachten. Das gewonnene Bild- und Observationsmaterial darf nur unter bestimmten Konditionen verwendet werden. Hierbei spielen mehrere Faktoren eine entscheidende Rolle. U.a. dürfen Dritte, unbeteiligte Personen nicht auf dem gewonnenen Bildmaterial zu sehen sein. Ebenfalls sind Kennzeichen von unbeteiligten Fahrzeugen zu verdecken.
Die Detektei PRIMECHECK ist auf Grund der juristischen Rahmenbedingungen ein Dienstleister mit geprüftem Datenschutzmanagement (TÜV Rheinland Zertifiziert).
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