Arbeitszeitbetrug

20. September 2023

Vermuten Sie, dass Ihr Mitarbeiter nicht die Stunden abgeleistet hat, die er angibt? Dass er bewusst seine Zeiten falsch aufschreibt? In einem solchen Fall spricht man vom sogenannten Arbeitszeitbetrug. Es ist ein brisantes Thema, das in den letzten Jahren durch den Anstieg von Home Office und Remote Work immer relevanter geworden ist. Arbeitszeitbetrug bleibt jedoch oft im Verborgenen, da er nur schwer nachzuweisen ist. Ist Arbeitszeitbetrug ein Grund für eine Kündigung oder gar eine Straftat? Wie kann man sich vor Arbeitszeitbetrug schützen? Wie kann man Arbeitszeitbetrug nachweisen? Wir bringen Licht ins Dunkel und liefern Ihnen Antworten auf all diese Fragen.

Das Wichtigste vorab in Kürze

  • Arbeitszeitbetrug bezeichnet das vorsätzliche Vorzeigen oder Verfälschen von Arbeitszeiten, die nicht wirklich erbracht wurden.
  • Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn beispielsweise Arbeitsstunden bewusst verfälscht, Pausenzeiten nicht korrekt erfasst oder nicht tatsächlich geleistete Überstunden angegeben werden.
  • Arbeitszeitbetrug stellt eine Pflichtverletzung sowie Straftat dar, bei denen es neben den arbeitsrechtlichen Konsequenzen auch strafrechtliche Sanktionen geben kann.
  • Bei Arbeitszeitbetrug kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Falls keine konkreten Beweise vorliegen, unter Einhaltung verschiedener Vorgaben auch eine Verdachtskündigung möglich.

Da ein Arbeitszeitbetrug nur sehr schwierig zu belegen ist, sollte ein Privatdetektiv als Ermittler eingeschaltet werden, um objektive Beweise zu sammeln und den Betrug lückenlos nachzuweisen.

Was ist Arbeitszeitbetrug?

Durch den Arbeitsvertrag stehen Angestellte und Arbeitnehmer in der Pflicht, am Arbeitsplatz zu arbeiten. Die Zeit, die sie damit verbringen, vergütet der Arbeitgeber. Im Gegenzug erwartet er gemäß dem Arbeitsrecht eine Arbeitsleistung vom Mitarbeiter. Diese gegenseitige Verpflichtung ergibt sich aus § 611a BGB, welcher sich mit Arbeitsverträgen beschäftigt. Ein Arbeitszeitbetrug im weiteren Sinn ist demnach jede Tätigkeit, die den Arbeitnehmer davon abhält, seine Aufgaben zu erledigen.

Definition Arbeitszeitbetrug:

Arbeitszeitbetrug bezeichnet das bewusste Vortäuschen oder Fälschen von Arbeitsstunden, die nicht tatsächlich geleistet wurden. Dies kann beispielsweise geschehen, indem Mitarbeiter früher gehen oder später kommen, aber die volle Arbeitszeit geltend machen. Solch ein Verhalten kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben und das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen beschädigen.

Wann liegt Arbeitszeitbetrug vor?

Arbeitszeitbetrug kann sowohl auf Seiten der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber erfolgen.

Arbeitszeitbetrug durch Arbeitnehmer

Ein klassisches Beispiel für Arbeitszeitbetrug ist die Manipulation von Stempeluhren.

Arbeitszeitbetrug durch Arbeitnehmer tritt auf, wenn diese vorsätzlich ihre Arbeitszeiten manipulieren. Ein klassisches Beispiel ist auch die Manipulation von Stempeluhren. Aber nicht nur solche offensichtlichen Täuschungen zählen: Wenn ein Mitarbeiter während seiner Dienstzeit privat im Internet surft oder privat telefoniert, verletzt er ebenfalls seine Arbeitspflichten. Denn in dieser Zeit wird er vom Arbeitgeber für Freizeitaktivitäten bezahlt, die nicht im Arbeitsvertrag vorgesehen sind. 

Ein weiterer Punkt des Arbeitszeitverstoßes ist das wiederholte und deutlich verspätete Erscheinen am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer sollten Faktoren wie Berufsverkehr und Verspätungen der Verkehrsmittel in ihre Planung einbeziehen. Nicht zu Arbeitszeitverstößen zählen alltägliche Handlungen wie der Gang zur Toilette, das Holen einer Tasse Kaffee oder ein kurzer Austausch mit Kollegen nicht zu Verstößen.

Allgemein gilt: Entscheidend ist die Absicht des Arbeitnehmers. Will er bewusst täuschen, handelt es sich um Arbeitszeitbetrug. Eine versehentliche Falschangabe der Arbeitszeit ist kein Betrug, sondern lediglich ein Arbeitszeitverstoß oder eine Arbeitszeitverletzung.

Arbeitszeitbetrug durch Arbeitgeber

Auch ein Arbeitgeber kann gegen das Arbeitsrecht verstoßen. Wenn Vorgesetzte den Angestellten nicht alle geleisteten Stunden bezahlen, handelt es sich ebenso um Arbeitszeitbetrug. Ein Ausgleich für Mehrarbeit kann auch in Form von Freizeit gewährt werden. Das automatische Verrechnen von Überstunden mit dem Lohn ist nur zulässig, wenn es in einem angemessenen Rahmen und schriftlich vereinbart wurde. Wenn Arbeitgeber manuell die Arbeitszeit der Mitarbeiter im System kürzen, während diese noch arbeiten, stellt dies hingegen einen Verstoß dar.

Was fällt unter Arbeitszeitbetrug? – Arbeitszeitbetrug Beispiele bei Arbeitnehmern

Typische Beispiele für Arbeitszeitbetrug im Büro, Home Office, in einem Industriebetrieb oder einer Werkstatt durch Arbeitnehmer sind:

  • Falschangaben zu Mehrarbeit/Überstunden
  • Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen
  • Immer wieder verspätet mit der Arbeit beginnen
  • Freizeitaktivitäten, die sich häufen, wie eine regelmäßige private Internetnutzung oder Telefonate
  • Weggehen von der Arbeitsstätte, ohne dass es entsprechend dokumentiert oder abgesprochen wird
  • Falschangaben bei der Arbeitszeiterfassung (Stunden, in denen gar nicht gearbeitet wurde, werden aufgeschrieben)
  • Zu viele und zu ausgedehnte Pausen
  • Bewusste technische Manipulation oder Missbrauch bei der Arbeitszeiterfassung
  • Kein Nacharbeiten nicht erbrachter Arbeitszeiten 

Ist Arbeitszeitbetrug ein Kündigungsgrund?

Arbeitszeitbetrug kann ernste Konsequenzen für Arbeitnehmer haben. Stößt der Arbeitgeber auf solch einen Betrug, ist er berechtigt, den Mitarbeiter abzumahnen. Durch diese Maßnahme fordert er den Angestellten nicht nur zu korrektem Verhalten auf, sondern signalisiert auch, dass bei weiterem Fehlverhalten wegen Arbeitszeitbetrug eine Kündigung droht.

Allerdings kann auch ohne vorherige Abmahnung ein nachgewiesener Arbeitszeitbetrug zur Kündigung führen. In extremen Fällen ist sogar eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug möglich. Hierbei endet das Arbeitsverhältnis sofort, insbesondere wenn der Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum hartnäckig oder mit erheblicher Täuschung agiert hat.

Sollte der Arbeitszeitbetrug nicht eindeutig nachweisbar sein, aber ein begründeter Verdacht bestehen, kann nach Anhörung des Arbeitnehmers eine Verdachtskündigung erfolgen.

Ist Arbeitszeitbetrug eine Straftat?

Arbeitszeitbetrug ist laut Strafrecht eine Straftat. Falsche Angaben bezüglich der Arbeitszeit fallen unter den Straftatbestand des § 263 StGB. Falls Ihr Arbeitgeber Anzeige erstattet, könnte ein Ermittlungsverfahren gegen Sie beginnen.

Die Frist für die Verjährung richtet sich nach dem im Gesetz festgelegten Strafmaß laut § 78 StGB. Wenn das Strafmaß bis zu fünf Jahre beträgt, legt § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB eine Verjährungsfrist von fünf Jahren fest. Nach Ende dieser Periode ist eine strafrechtliche Verfolgung der Tat nicht mehr möglich.

Wie wird Arbeitszeitbetrug bestraft?

Arbeitszeitbetrug kann sowohl monetär durch eine Geldstrafe als auch durch bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden.

Bei Arbeitszeitbetrug durch den Arbeitnehmer kann ein Strafmaß zwischen einer Geldbuße und einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Tatsächlich wird jedoch meistens keine Anzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft wird über den Sachverhalt oft erst gar nicht informiert. Selbst wenn Untersuchungen eingeleitet werden, erfolgt eine Verurteilung oder ein Strafbefehl in der Regel nur in besonders gravierenden Fällen. Denkbar ist dies z.B. bei intensiver krimineller Vorgehensweise oder Täuschungen, die weit über nur einige Stunden hinausgehen.

Seitens der Arbeitgeber sieht dies etwas anders aus:

Um Steuer- und Sozialabgaben zu reduzieren, könnten dem Finanzamt kürzere Arbeitszeiten als „abgesprochen“ gemeldet werden. Dies kann für das Unternehmen als Steuerhinterziehung gewertet werden, mit der Folge von Steuer-Nachforderungen und im schlimmsten Szenario sogar mit Gefängnis bzw. Haftstrafen.

Was tun gegen Arbeitszeitbetrug?

Arbeitszeitbetrug kann sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern begangen werden und stellt eine erhebliche Störung des Vertrauensverhältnisses dar. Um solchem Betrug entgegenzuwirken, sollten folgende Schritte und Maßnahmen in Erwägung gezogen werden:

  • Klare Regelungen: Etablieren Sie eindeutige und transparente Richtlinien zur Arbeitszeitregistrierung. Arbeitnehmer sollten genau wissen, wann und wie sie ihre Arbeitszeit erfassen sollen.
  • Einführung von Zeiterfassungssystemen: Moderne Zeiterfassungssysteme können dazu beitragen, Manipulationen zu verhindern. Sie bieten oft Funktionen wie Fingerabdruck-Scanner oder Gesichtserkennung.
  • Kommunikation: Fördern Sie ein offenes Arbeitsklima, in dem Ihre Mitarbeiter Bedenken und Unklarheiten bezüglich der Arbeitszeit ohne Angst vor Repressalien ansprechen können.
  • Regelmäßige Überprüfungen: Führen Sie stichprobenartige Kontrollen der Arbeitszeiterfassungen durch, um sicherzustellen, dass alles korrekt erfasst wird.
  • Schulungen: Bilden Sie Ihre Mitarbeiter über die Bedeutung der korrekten Zeiterfassung und die Konsequenzen von Arbeitszeitbetrug aus.
  • Rechtsberatung: Im Falle eines begründeten Verdachts auf Arbeitszeitbetrug empfehlen wir Ihnen sowohl als Arbeitnehmern als auch als Arbeitgebern, rechtlichen Rat einzuholen.
  • Externe Hilfe durch einen Detektiv: In schwer nachweisbaren Fällen sollte die Beauftragung eines Detektivs oder einer anderen externen Überwachungsinstanz in Erwägung gezogen werden, um Klarheit zu schaffen.

Durch präventive Maßnahmen, klare Kommunikation und regelmäßige Überprüfungen kann Arbeitszeitbetrug effektiv eingedämmt werden. Es ist wichtig, ein Umfeld des Vertrauens zu schaffen, in dem solcher Betrug weniger wahrscheinlich ist.

Wie kann Arbeitszeitbetrug nachgewiesen werden?

Haben Sie als Arbeitgeber den Verdacht, dass einer Ihrer Mitarbeiter bewusst falsche Angaben zu seiner Arbeitszeit macht? Oder haben Sie festgestellt, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht alle Stunden abgerechnet hat? Dann fragen auch Sie sich sicherlich nun: Wie kann ich den Arbeitszeitbetrug nachweisen?

Wie kann ich einem Mitarbeiter Arbeitszeitbetrug nachweisen?

Es ist definitiv nicht einfach, Arbeitszeitbetrug zweifelsfrei zu belegen. Das Erbringen stichhaltiger Beweise ist in der Regel eine echte Herausforderung. Ein idealer Fall wäre, wenn Sie als Arbeitgeber den Mitarbeiter beim vorsätzlichen Falschmelden seiner Arbeitszeiten, beispielsweise im Zeiterfassungssystem, auf “frischer Tat” erwischen. Dies ist aber nur selten möglich.

In Zeiten von Home Office und Gleitzeit-Modellen, wird es immer schwieriger einen Arbeitszeitbetrug nachzuweisen.

Besonders in modernen Arbeitsstrukturen, wie Gleitzeitmodellen, bei denen der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende variieren, ist es schwierig, klare Beweise zu liefern. Ebenso stellt das Arbeiten im Home Office oder Außendienst die Arbeitgeber vor Schwierigkeiten, wenn man Arbeitszeitbetrug nachweisen möchte. Wie soll man in solchen Fällen sicherstellen, dass die gemeldete Arbeitszeit auch der tatsächlich geleisteten Arbeit entspricht?

Einige Arbeitgeber greifen aus diesem Grund zur Verdachtskündigung. Hierbei handelt es sich um eine Kündigung, die ausgesprochen wird, obwohl der konkrete Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs nicht final belegt werden kann. Solch eine Kündigung zeigt deutlich den massiven Vertrauensverlust gegenüber dem Mitarbeiter, kann aber gerichtlichen Prüfungen standhalten.

Dennoch: Wenn Sie als Arbeitgeber einen konkreten Verdacht haben, aber sichere Nachweise für den Betrug wollen und nicht auf Verdacht kündigen möchten, ist es sinnvoll, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Detektiv kann Ihnen helfen, den Betrug aufzudecken und stichhaltige Beweise zu liefern.

Als Experten im Bereich Arbeitszeitbetrug stehen Ihnen unsere Detektive in ganz Deutschland erfahren, diskret und schnell zur Seite. Wir finden für Sie heraus, ob Arbeitszeitbetrug vorliegt und sorgen – falls dies der Fall ist – für stichhaltige Beweise.

Wie kann man sich bei Arbeitszeitbetrug gegen den Arbeitgeber wehren?

Wenn Arbeitnehmer dem Verdacht ausgesetzt sind, dass ihr Arbeitgeber Arbeitszeitbetrug begeht, haben sie verschiedene Möglichkeiten, sich zu schützen und gegen den Arbeitgeber vorzugehen:

  • Betriebsrat einschalten: In Unternehmen mit einem Betriebsrat sollten die Beschäftigten diesen unbedingt über den Verdacht informieren. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und kann bei Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern vermitteln. Zudem hat er Einsicht in bestimmte Dokumente und kann bei der Aufklärung des Falls unterstützen.
  • Dokumentation: Es ist wichtig, jegliche Unstimmigkeiten, die bei der Arbeitszeit auftreten, selbst zu dokumentieren. Dazu gehören beispielsweise Fotos von Stempelkarten, eigene Aufzeichnungen der Arbeitszeiten und etwaige Kommunikation mit Vorgesetzten.
  • Kollegen ansprechen: Oftmals sind nicht nur einzelne Mitarbeiter von solchen Manipulationen betroffen. Durch den Austausch mit Kollegen kann man sich ein klareres Bild von der Situation machen und eventuell gemeinsam vorgehen.
  • Rechtliche Schritte: Ist man überzeugt, dass der Arbeitgeber die Zeiterfassung zu seinen Gunsten verändert hat, kann man Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Hierbei sollte man sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten lassen. Dieser kann dabei helfen, den Fall detailliert zu prüfen und eine passende Strategie zu entwickeln.
  • Privatdetektiv: Einen Privatdetektiv zu beauftragen, kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn es darum geht, Beweise für Manipulationen am Zeiterfassungssystem oder andere Unstimmigkeiten zu sammeln. Wichtig ist hierbei, dass der Detektiv stets diskret vorgehen sollte, um den Arbeitgeber nicht vorzeitig auf die Untersuchungen aufmerksam zu machen.

Insgesamt ist es sehr von Bedeutung, bei einem Verdacht auf Arbeitszeitbetrug durch den Arbeitgeber ruhig und überlegt zu handeln. Es ist wichtig, sich rechtlich zu informieren und die eigenen Rechte zu kennen. Denn jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine faire und korrekte Abrechnung seiner Arbeitszeit.

Die sichere Lösung: Privatdetektiv bei Arbeitszeitbetrug

Ein Privatdetektiv kann für Arbeitgeber ein wertvolles Instrument sein, um Arbeitszeitbetrug aufzudecken. Durch seine spezialisierte Ausbildung und Erfahrung ist er in der Lage, unauffällig und diskret Ermittlungen durchzuführen.

Zu den Hauptaufgaben eines Detektivs in solchen Fällen zählt die Observation des betreffenden Mitarbeiters. Dabei wird dokumentiert, wann und wo der Mitarbeiter seine Tätigkeiten ausführt, insbesondere außerhalb der regulären Arbeitszeiten oder des Arbeitsortes. Hierbei kann z.B. festgestellt werden, ob ein Mitarbeiter, der im Home Office oder im Außendienst tätig ist, tatsächlich den gemeldeten Arbeitsstunden nachkommt.

Ein weiterer Vorteil der Zusammenarbeit mit einem Privatdetektiv ist dessen Fähigkeit, Beweise zu sammeln, die vor Gericht Bestand haben. Durch professionelle Überwachungstechnik, wie Kameras und Aufnahmegeräte, können eindeutige Beweismittel erlangt werden, die im Zweifelsfall für Klarheit sorgen.

Zudem kann ein Detektiv bei Bedarf auch diskret Zeugen befragen, Informationen über den Tagesablauf des Mitarbeiters sammeln oder dessen Online-Aktivitäten überprüfen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Insgesamt stellt ein Privatdetektiv durch seine Expertise, Methodik und Technik eine wesentliche Unterstützung für Arbeitgeber dar, um Arbeitszeitbetrug aufzudecken und juristisch haltbare Beweise zu liefern. 

Auch für Arbeitnehmer ist es durchaus sinnvoll, einen Privatdetektiv einzuschalten, um einen Arbeitszeitbetrug durch den Arbeitgeber nachzuweisen. Denn dieser kann professionelle Nachforschungen anstellen, um Beweise für Manipulationen oder Unstimmigkeiten in der Zeiterfassung sicherzustellen.

Fallbeispiel: Arbeitszeitbetrug im Homeoffice – mit dem Firmenlaptop zum eigenen Unternehmen

Herr M., seit 5 Jahren in einem Unternehmen tätig, zeigte in den letzten Monaten nachlassende Arbeitsleistungen, die zuerst mit dem Wechsel ins Homeoffice erklärt wurden. Nach stetiger Verschlechterung beauftragte der Geschäftsführer Detektive, die einen Arbeitszeitbetrug vermuteten. Bei der Überwachung von Herrn M.’s Wohnsitz verfolgten die Detektive seine Ehefrau bis zum Flughafen und stellten fest, dass sie ein Unternehmen in Mailand besitzt. Nach Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen in Mailand stießen sie auf Herrn M. selbst. Er nutzte den Firmenlaptop seines Arbeitgebers, um Geschäfte für das Unternehmen seiner Frau zu tätigen. Dieser Fall verdeutlicht, dass auch im Homeoffice Arbeitszeitbetrug durch die professionelle Arbeit von Detektiven aufgedeckt werden kann.

Fazit

Arbeitszeitbetrug durch den Arbeitnehmer oder auch durch den Arbeitgeber ist ein schwerwiegender Verstoß, der nicht hingenommen werden sollte. Detektive sind auch in Zeiten von Homeoffice und flexibler Arbeit nicht chancenlos, wenn es um die Feststellung von Arbeitszeitbetrug, unlauterem Wettbewerb oder ähnlichen Delikten geht. Wenn Sie den Verdacht haben, dass sich Ihre Angestellten nicht immer ehrlich verhalten, helfen wir von der Detektei PRIMECHECK professionell und diskret!

Wir verknüpfen Diskretion, Expertise und Schnelligkeit und sind an 18 Standorten in Deutschland sowie in ganz Europa jederzeit für Sie da. Nehmen Sie jetzt Kontakt für ein unverbindliches und kostenloses telefonisches Erstgespräch mit uns auf!

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Zertifikate und Mitgliedschaften

I.D.A.

International Detective Association

Die I.D.A. – International Detective Association ist ein international und länderübergreifend aufgestelltes Netzwerk an Privat- und Wirtschaftsdetekteien, das den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen Detekteien und Ermittlern auf internationaler Ebene fördert und unterstützt. Die Detektei PRIMECHECK ist Mitglied der I.D.A.

IHK

Koordinator Betriebliche Ermittlungen

Das IHK Zertifikat hat die Detektei PRIMECHECK in einem dreiteiligen Lehrgang erworben und mit dem Abschluss „Koordinator Betriebliche Ermittlungen“ beendet. Die Zertifizierung wird von der VSW in Kooperation mit der IHK angeboten.

DEKRA

Zertifiziert nach DIN 9001:2015

Unser Unternehmen ist Dekra Zertifiziert nach DIN 9001:2015, was Ihnen ein stetiges Qualitätsmanagement unserer Unternehmensprozesse und eine konstante Qualitätssicherung gewährleistet. Für eine zuverlässige Zusammenarbeit auf höchstem Niveau und um die Qualität unserer Dienstleistung stetig zu verbessern.

DGfK

Deutsche Gesellschaft für Kriminalistik

Mitglieder der DGfK – Deutsche Gesellschaft für Kriminalistik sind ausschließlich nachgewiesene Experten in der Kriminalistik. Die DGfK fördert im Fachgebiet der Kriminalistik den Austausch von Wissenschaft, Praxis, Aus- und Weiterbildung. Die Detektei PRIMECHECK ist Mitglied der DGfK.

VID

Vereinigung international tätiger Privatdetektive

Die Detektei PRIMECHECK ist Mitglied der VID und somit Teil eines weltweiten Netzwerkes aus professionellen Privatdetektiven, welches einen kompetenten Austausch auf internationaler Ebene gewährleistet.

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